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   BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93   

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https://dejure.org/1994,4816
BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93 (https://dejure.org/1994,4816)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1994 - 8 AZR 320/93 (https://dejure.org/1994,4816)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 (https://dejure.org/1994,4816)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eignung eines Leheres aus der ehemaligen DDR für den hiesigen Schuldienst - Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnis in der öffentlichen Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.03.1993 - 8 AZR 356/92

    Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B III 1, 2 der Gründe).

    Die Regelung in Abs. 4 Ziff. 1 EV zwingt den öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber im übergeordneten staatlichen Interesse nicht, gleichsam die rechtsstaatliche Einstellung eines Arbeitnehmers in jedem Falle zunächst zu erproben (BAG Urteil vom 18. März 1993, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volks Souveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition (vgl. BVerfGE 2, 1 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51] - Leitsatz 2 -).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Er muß insbesondere die Gewähr dafür bieten, daß er in Krisenzeiten und ernsthaften Konfliktsituationen zu den Grundwerten der Verfassung steht (BVerfG Beschluß vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39, 334 [BVerfG 22.05.1975 - 2 BvL 13/73] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 5 GG; BAG Urteil vom 18. März 1993 - 8 AZR 356/92 - AP Nr. 12 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu B III 1, 2 der Gründe).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82-AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82-AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 169/92

    Abwicklung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82-AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 456/82

    Ordentliche Kündigung eines im Angestelltenverhältnis beschäftigten

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Es gelten nicht die Grundsätze für Einstellungen in den öffentlichen Dienst, sondern die für Kündigungen (vgl. zum Beurteilungsspielraum BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82-AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a aa der Gründe; BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, zu III der Gründe; BVerwG Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Volksschulen; BVerwG Urteil vom 28. November 1980 - 2 C 24.78 - AP Nr. 12 zu Art. 33 Abs. 2 GG, betr. die Entlassung eines Beamten auf Probe), denn durch eine auf Abs. 4 Ziff. 1 EV gestützte Kündigung wird in besonderer Weise in das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Beschäftigten eingegriffen.
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 24/93

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag -

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Wie der Senat im Urteil vom 20. Januar 1994 (- 8 AZR 24/93 - n.v., zu B III 2 c bb der Gründe) ausgeführt hat, war das staatliche Amt des Schuldirektors in der ehemaligen DDR parteinah ausgerichtet.
  • BAG, 20.01.1994 - 8 AZR 613/92

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung nach dem Einigungsvertrag - Mangelnde

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Der Senat hat deshalb dann, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als Direktor oder stellvertretender Direktor gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind, die Indizierung einer besonderen Identifikation mit den Zielen des SED-Staates angenommen (Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - zu B II 3 b cc der Gründe).
  • BAG, 28.04.1994 - 8 AZR 710/92

    Kündigung: Kündigung nach dem Einigungsvertrag - mangelnde persönliche Eignung -

    Auszug aus BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 320/93
    Allein die langjährige Ausübung des Direktorenamtes spricht noch nicht für eine überwiegende Wahrnehmung dieses Amtes im Sinne der Ziele der SED (vgl. Urteil des Senats vom 28. April 1994 - 8 AZR 710/92 - n.v., zu B II 2 b der Gründe).
  • BAG, 08.12.1994 - 2 AZR 470/93

    Kündigung eines Schuldirektors mangels Eignung im Sinne des Einigungsvertrages

    Bereits die langjährige Tätigkeit des Klägers als stellvertretender Direktor bzw. Direktor im Schulwesen der DDR gibt Anlaß zur kritischen Prüfung der persönlichen Eignung des Klägers im Sinne der genannten Bestimmung des Einigungsvertrages (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - n.v.; Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 710 und 711/92 - n.v.; Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 248/93 - n.v.; Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v.).

    Wie der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in dem genannten Urteil vom 20. Januar 1994 - 8 AZR 613/92 - entschieden hat, ist ein solcher Schluß aber dann berechtigt, wenn die leitenden Funktionen im Schulwesen als stellvertretender Direktor oder Direktor gleichzeitig oder in unmittelbarem Zusammenhang mit Parteiämtern ausgeübt worden sind (vgl. auch die Urteile vom 28. April 1994 - 8 AZR 710 und 711/92 - und vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 -).

  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 495/93

    Kündigung nach den Regelungen des Einigungsvertrages - Mangelnde Eignung eines

    Der Besuch solcher Schulen war eine aus der SED-Mitgliedschaft erwachsene, allgemein übliche Betätigung für die Partei, aus der ein besonderes Engagement für den SED-Staat nicht hergeleitet werden kann, zumal es sich nur um kurzfristige Betätigungen handelte (BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - nicht veröffentlicht, zu B II c der Gründe).
  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 783/93

    Feststellungsklage einer Lehrerin auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach

    Der Besuch solcher Schulen war eine aus der SED-Mitgliedschaft erwachsene, allgemein übliche Betätigung für die Partei, aus der ein besonderes Engagement für den SED-Staat nicht hergeleitet werden kann, zumal es sich nur um kurzfristige Betätigungen handelte (ebenso BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v., zu B 2 c der Gründe).
  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 508/93

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung nach

    Deren Besuche der Kreisparteischule in den Jahren 1977/78 und 1989 waren aus der SED-Mitgliedschaft erwachsene allgemein übliche, zudem kurzfristige Betätigungen für die Partei, aus denen ein besonderes Engagement für den SED-Staat nicht hergeleitet werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - nicht veröffentlicht, zu B 2 c der Gründe).
  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 427/93

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnde Eignung

    Dessen Besuche der Kreisparteischule in den Jahren 1975 und 1984 waren aus der SED-Mitgliedschaft erwachsene allgemein übliche, zudem kurzfristige Betätigungen für die Partei, aus denen ein besonderes Engagement für den SED-Staat nicht hergeleitet werden kann (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v., zu B 2 c der Gründe).
  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 763/93

    Feststellungsklage eines Lehrers auf Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nach

    Macht der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes geltend, eine rasche Beförderung zum Schuldirektor in der ehemaligen DDR lasse auf die persönliche Ungeeignetheit als Lehrer schließen, so hat er darzulegen und ggf. zu beweisen, daß die berufliche Karriere allein oder ganz überwiegend durch ein besonderes Parteiengagement bedingt war (BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v.).
  • BAG, 31.05.1995 - 2 AZR 34/94

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages -

    Schließlich wäre es dem Kläger unbenommen, noch auf sein Verhalten nach der sog. Wende näher einzugehen (vgl. u.a. BAG Urteile vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v., zu B 2 d der Gründe und vom 30. März 1995 - 2 AZR 835/93 - n.v., zu II 5 c der Gründe; BVerfG Beschluß vom 21. Februar 1992 - 1 BvR 1397/93 -, zu C I 3 b aa der Gründe).
  • BAG, 11.05.1995 - 2 AZR 851/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

    Der Besuch solcher Schulen war eine aus der SED-Mitgliedschaft erwachsene, allgemein übliche Betätigung für die Partei, aus der ein besonderes Engagement für den SED-Staat nicht hergeleitet werden kann, zumal wenn sie nur kurzfristig war (ebenso BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 -, n.v., zu B 2 c der Gründe).
  • BAG, 30.03.1995 - 2 AZR 835/93
    Diese Bestätigung in ihrem Amt nach der Wende könnte immerhin auch dahin auszulegen sein, die Klägerin habe sich vor der Wende gerade nicht in besonderer Weise für die SED-Ziele engagiert, anderenfalls hätte man sie immerhin ein Jahr nach der Wende nicht in ihrem Amt bestätigt (ebenso BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v., zu B 2 d der Gründe).
  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 657/94

    Wirksamkeit einer ordentliche Kündigung - Mangelnde persönliche Eignung -

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht auch in dem weit zurückliegenden Besuch der Kreisparteischule (1972/1973) keine besondere Identifikation mit dem SED-Staat gesehen, zumal der Besuch solcher Schulen eine aus der SED-Mitgliedschaft erwachsene, allgemein übliche Betätigung für die Partei war (ebenso BAG Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 AZR 320/93 - n.v., zu B 2 c der Gründe).
  • BAG, 30.08.1995 - 2 AZR 308/94

    Feststellungsklage einer Schuldirektorin auf Unwirksamkeit der Kündigung wegen

  • LAG Sachsen, 24.02.1995 - 3 Sa 914/94

    Beachtung einer Kündigungsfrist nach BAT-O bei der Kündigung eines Lehrers wegen

  • BAG, 18.04.1996 - 8 AZR 547/93
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